
Biozidrechts-Durchführungsverordnung: Alle Infos zu der neuen Regelung
Seit dem 01.01.2025 regelt die Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) den Verkauf von bestimmten biozidhaltigen Produkten wie Antifoulings, um Mensch und Umwelt besser zu schützen. Die wichtigsten Infos zu den Neuregelungen haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Was ist die ChemBiozidDV?
Die Biozidrechts-Durchführungsverordnung (kurz: ChemBiozidDV) ist eine Verordnung, die 2021 in Kraft getreten ist. Sie regelt die Zulassung und den Verkauf bestimmter biozidhaltige Produkte wie Antifoulings.
Die Paragraphen § 9-13 der Verordnung gelten erst seit diesem Jahr, sie beinhalten eine strengere Regelungen für die Abgabe und dem Verkauf bestimmter biozidhaltiger Produkte.
Ziel der Verordnung ist es, durch diese Regelungen die unkontrollierte Verwendung und Freisetzung schädlicher Stoffe in die Umwelt zu minimieren und damit Mensch und Umwelt besser zu schützen.

Biozide in Antifoulings - warum sie gefährlich sind
Biozide sind in vielen Bereichen unseres alltäglichen Lebens vorhanden: sie kommen in Reinigern, Pflanzenschutzmitteln, Desinfektionsmitteln oder in Schutzanstrichen wie Holz- und Antifoulingfarben vor. Aber was steckt eigentlich hinter diesem Begriff?Als Biozide bezeichnet werden chemische Stoffe und Gemische, die entwickelt wurden, um unerwünschte Organismen wie Bakterien, Pilze, Insekten, Algen oder Nagetiere zu bekämpfen. In Antifouling-Farben werden sie eingesetzt, um unerwünschten Bewuchs zu bekämpfen, da Algen und Muscheln nicht nur die Fahrtgeschwindigkeit beeinträchtigen, sondern auch Schaden am Rumpf oder Antrieb verursachen können.
Das Problem bei der Verwendung von biozidhaltigen Antifoulings ist, dass sie nicht nur die Zielorganismen wie Algen und Muscheln abtöten, sondern auch andere Lebewesen in den Gewässern schädigen können. Viele Biozide sind zudem schwer abbaubar (persistent) und reichern sich im Wasser und im Boden an. Dies kann langfristig zu Schäden an den Ökosystemen und möglicherweise auch für die menschliche Gesundheit führen.

Wie ändert sich der Verkauf biozidhaltiger Antifoulings bei TOPLICHT?
- Seit dem 1. Januar 2025 gilt für den Verkauf biozidhaltiger Antifouling- Farben an PrivatkundInnen ein Selbstbedienungsverbot. Das bedeutet, dass die betroffenen Produkte in unserem Ladengeschäft nicht mehr frei zugänglich stehen, sondern verschlossen aufbewahrt werden und auf Nachfrage herausgegeben werden.
- PrivatkundInnen werden zusätzlich vor Kaufabschluss in einem verpflichtenden Beratungsgespräch durch unsere geschulten Sachkunde- MitarbeiterInnen über die sichere Anwendung und umweltschonende Nutzung informiert.
- Das Gespräch dauert nur wenige Minuten und bietet Ihnen zusätzlich die Möglichkeit, sich umfassend von uns beraten zu lassen. GeschäftskundInnen, WiederverkäuferInnen und berufliche AnwenderInnen sind von der Verpflichtung zum Beratungsgespräch ausgenommen.
- In unserem Hamburger Ladengeschäft führen wir das Beratungsgespräch direkt vor Ort mit Ihnen. Bei Versandbestellungen erhalten Sie in Ihrer Auftragsbestätigung den Hinweis, uns für das Beratungsgespräch anzurufen. Unter der Telefonnr. +49 4088 90 10 - 80 erreichen Sie unsere Sachkunde-geschulten MitarbeiterInnen montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr.

Kurz und knapp: ChemBiozidDV
- Die Biozidrechts-Durchführungsverordnung ist eine vom Bund beschlossene Verordnung. Seit 01.01.2025 sind die Paragraphen §9 und §13 in Kraft getreten, die ein Selbstbedienungsverbot sowie strengere Regelungen zum Verkauf bestimmter Biozidprodukte vorsehen.
- Antifoulingprodukte stehen nicht mehr frei im Laden, sondern sind verschlossen gelagert. Der Verkauf wird zudem nur durch sachkundige MitarbeiterInnen durchgeführt.
- Die ChembiozidDV wurde eingeführt, um die unkontrollierte Freisetzung von Bioziden in die Umwelt zu reduzieren und die Gesundheit von Mensch und Tier zu sichern.
- Bisher betrifft die Verordnung im TOPLICHT-Sortiment nur biozidhaltige Antifoulingfarben.
- Privatkunden werden in einem verpflichtenden Beratungsgespräch durch unsere Sachkunde-MitarbeiterInnen zusätzlich über die sichere Anwendung und umweltfreundliche Nutzung informiert. Gewerbliche KundInnen sind von diesem Gespräch ausgenommen.
- Bei Bestellungen per Mail oder im Shop wird das Beratungsgespräch nach dem Bestellvorgang telefonisch geführt. Anschließend wird die Ware wie gewohnt versendet.
Sie haben Fragen zu dem Thema oder möchten sich beraten lassen?
Rufen Sie uns gerne an unter +49 4088 90 10 - 80 (Mo-Fr, 9-18 Uhr) oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: toplicht@toplicht.de.
Gewusst wie: Kauf und Verwendung biozidhaltiger Antifoulingfarben
Egal ob Sie ein biozidhaltiges Antifouling kaufen, verarbeiten oder doch auf ein biozidfreies Antifouling umstellen möchten:
Informieren Sie sich vor Ihrem nächsten Einkauf, was Sie dabei beachten sollten. Bei allen weiteren Fragen helfen wir Ihnen gern weiter.
Alternativen: Benötige ich ein biozidhaltiges Antifouling?
Wenn Sie überwiegend in Binnenrevieren (Süßwasser) fahren, regelmäßig Ihr Boot bewegen, Ihr Boot regelmäßig reinigen oder es gar nicht die ganze Saison im Wasser liegen haben, könnte ein biozidfreier Unterwasseranstrich eine Alternative für Sie sein. Der Bewuchs-Atlas des Umweltbundesamtes gibt einen guten Überblick über die Bewuchsverhältnisse in deutschen Gewässern.
Das passende Antifouling wählen
Sollte ein biozidhaltiges Antifouling notwendig sein, überprüfen Sie, ob sie das richtige System für Ihren Bootstyp und Ihre Nutzungsbedingungen ausgewählt haben. Weitere Informationen haben wir in unserem Antifouling-Guide zusammengestellt.
Regionale Vorschriften beachten
Es gibt Gewässer, in denen die Verwendung biozidhaltiger Antifoulings eingeschränkt ist. Informieren Sie sich über die örtlichen Verbote und Einschränkungen. Diese können Sie meist bei regionalen Verbänden, Segelclubs oder dem ansässigen Hafen erfragen.
Verkehrsfähigkeit prüfen
Achten Sie beim Kauf eines biozidhaltigen Antifoulings darauf, dass es gemeldet bzw. zugelassen UND verkehrsfähig ist. Auf dem Etikett können Sie feststellen, ob das Produkt eine Registriernummer (z.B. N-12345) oder die Zulassungsnummer (z.B. DE-00123145-21) besitzt. Ob das Produkt verkehrsfähig ist, lässt sich in der Datenbank der gemeldeten Biozidprodukte und in der Datenbank der zugelassenen Biozidprodukte überprüfen.
Verarbeitunghinweise beachten
Beachten Sie die Verarbeitungshinweise sowie Sicherheitsmaßnahmen des Herstellers bei der Verwendung des Antifoulings. Diese Angaben finden Sie auf dem Etikett oder im Technischen Datenblatt, welches wir für jedes Produkt als Download bereitstellen.
Tragen Sie Schutzausrüstung
Biozide sind auch für den Menschen giftig, daher sollten Sie beim Schleifen und Streichen von biozidhaltigen Antifoulings immer persönliche Schutzausrüstung (Maske, Handschuhe, Schutzbrille) tragen.
Schützen Sie die Umwelt
Treffen Sie vor der Verarbeitung biozidhaltiger Antifoulings entsprechende Maßnahmen, um die unkontrollierte Freisetzung in die Umwelt zu vermeiden:- Abwasser aus Reinigungsarbeiten sollte nicht ungeklärt entsorgt werden
- entfernter Bewuchs und Beschichtungsreste gehören in den Abfall, keinesfalls in die Natur
- Reinigen Sie den Rumpf nicht auf unbefestigten Waschplätzen, die Abwasser nicht auffangen
Lagerung und Entsorgung:
- Lagern Sie Antifoulings luftdicht verschlossen, außerhalb direkter Sonneneinstrahlung bei Temperaturen zwischen 5 und 25 Grad.
- Bewahren Sie Antifouling-Dosen außerhalb der Reichweite von Kindern auf
- Farbreste und leere Dosen nicht in den Restmüll, sondern beim Recyclinghof entsorgen.